Teilnahmebedingungen der Lubey GmbH Stand 01.02.2022
Die Nutzung des Online-Marktplatzes Lubey durch Bieter in einem Ausschreibungsverfahren mit elektronischer Auktion nach dem vergaberechtlichen Bestimmungen.
1. Präambel
Die Lubey GmbH mit Sitz in Halle/Saale, Deutschland, (nachfolgend „Lubey GmbH“ oder „Betreiber“ genannt) bietet öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
(Städte, Landkreise, Gemeinden und deren Gesellschaften – nachfolgend „Vergabestellen“ genannt) die Nutzung des Online-Marktplatzes www.lubey.de (nachfolgend „Online-Marktplatz“ genannt) zur Durchführung eines vergaberechtskonformen
Ausschreibungsverfahrens per elektronischer Auktion (§25,26 VgV bzw. §18 UVgO ) zur Entsorgung/Verwertung von Abfällen und Sekundärrohstoffen ggf.
einschließlich Transport-dienstleistungen an. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die von der jeweiligen Vergabestelle eingestellt
sind vorab Unterlagen einsehen und herunterladen. Eine Angebotsabgabe damit Nutzung der Vergabeplattform als „Bieter“ somit „Nutzer“ ist nur nach
Registrierung und Akzeptanz der nachfolgenden Teilnahmebedingungen möglich.
Der Betrieb des Online-Marktplatzes ist keine Maklertätigkeit im Sinne der §93 ff Handelsgesetzbuch (HGB) die Lubey GmbH ist im zivilrechtlichen Sinne kein
Makler, sondern lediglich Betreiber des Online-Marktplatzes www.lubey.de und technischer Dienstleister. Der Betrieb
des Online-Marktplatzes stellt jedoch eine Maklertätigkeit im abfallrechtlichen Sinne nach §3 Absatz 13 KrWG dar. Die Lubey GmbH ist unter der Nummer
NVO200025 als Makler und Händler für ungefährliche und gefährliche Abfälle zugelassen.
2. Geltungsbereich
- Die Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung des Online-Marktplatzes der Lubey GmbH durch Bieter die an einer öffentlichen
Ausschreibung bzw. offenem Verfahren mit elektronischer Auktion, die den Bestimmungen des Vergaberechts unterliegt, teilnehmen.
- Diese Teilnahmebedingungen betreffen ausschließlich die Nutzung derVergabeplattform durch den Betreiber und den Nutzer. Sie entfalten keinerlei
Wirkung auf die über die Vergabeplattform durchgeführten Vergabeverfahren. Die Vergabeverfahren richten sich vielmehr nach den jeweiligen
Angebotsbedingungen der Vergabestellen und den Bestimmungen des Vergaberechts einschließlich etwaiger Landesvergabebestimmungen.
3. Registrierung und technische Voraussetzungen
- Die Einsicht und das Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen ist aus vergaberechtlichen Gründen auch ohne Registrierung möglich. Zur Abgabe eines
Angebotes und damit zur Nutzung des Online-Marktplatzes des Lubey GmbH ist die Registrierung des Nutzers notwendig. Zur Registrierung ist die Angabe
von unterschiedlichen Daten erforderlich, insbesondere:
- Anrede / Titel
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
- selbst gewähltes Passwort
- Name des Unternehmens
- Name des Geschäftsführers / Inhabers
- Straße und Hausnummer
- Ort und Postleitzahl
- Land
- Telefonnummer
Die Angaben sind nach Eingabe zu bestätigen und durch Setzen des Hakens bei „Ich habe die Teilnahmebedingungen vollständig gelesen und erkläre
mich damit einverstanden“ sind die Teilnahmebedingungen anzuerkennen.
- Zur Einsicht und das Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen, zur Online-Registrierung und zur Nutzung der Vergabeplattform sind folgende
technische Voraussetzungen auf Seiten des Nutzers/Bieters erforderlich:
- Internetanschluss
- PC oder Tablet
- aktueller Browser
- PDF-Betrachter
- E-Mail-Adresse
- Soweit bei der Registrierung oder Nutzung der Vergabeplattform Probleme oder Störungen auftreten, steht den Nutzern eine Servicebetreuung in der
Zeit von Montag bis Donnerstag (außer an Feiertagen) von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitags von 08:00 Uhr bis 12:00
Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
zur Verfügung.
4. Transaktionsentgelt
- Für die Bieter ist die Teilnahme an der öffentlichen Ausschreibung/dem offenen Verfahren mit elektronischer Auktion grundsätzlich kostenlos.
- Für die Durchführung des Vergabeverfahrens wird von der Lubey GmbH ein Transaktionsentgelt erhoben.
- Die Vergabestelle legt vor der Veröffentlichung fest, ob sie das Transaktionsentgelt selber zahlt, oder ob der Bieter, der auf Grundlage der durchgeführten elektronischen Auktion den Zuschlag erhält, verpflichtet wird, an die Lubey GmbH
ein Transaktionsentgelt zu zahlen.
Sollte der bezuschlagte Bieter das Tranaktionsentgelt entrichten müssen, gelten folgende Punkte:
- Die Höhe dieses vom bezuschlagten Bieter zu entrichtenden Transaktionsentgelts richtet sich nach den jeweils aktuellen Preisangaben, die auf
der Internetseite des Online-Marktplatzes (lubey.de) unter dem Menüpunkt „Preise“ einsehbar sind. Die Höhe
des Transaktionsentgeltes hängt von dem der Transaktion zugrundeliegenden Volumen in Tonnen (Menge der zum Kauf angebotenen oder zur
Verwertung oder Beseitigung angebotener Abfälle oder Sekundärrohstoffe ggf. einschließlich Transportleistungen) sowie vom geschätzten
Gesamtnettoauftragswert des zu vergebenden Auftrages bzw. des zu vergebenden Loses eines Auftrages ab. Dabei werden die etwaigen in der
Auktion aufgeführten Nebenkosten (z. B. Gebinde, Verlade-, Wiegekosten) bei der Berechnung des Transaktionsentgeltes nicht berücksichtigt.
Sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen, ist die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer in den Preisen nicht enthalten. Die Mehrwertsteuer bzw.
Umsatzsteuer wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlich geltenden Regel in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Den Bietern wird im Rahmen der elektronischen Auktion bei jeder Angebotsabgabe die Höhe des von ihnen im Auftragsfalle zu entrichtenden
Transaktionsentgeltes angezeigt.
- Das durch die Lubey GmbH erhobene Transaktionsentgelt wird bei Abschluss des Vertrages, somit mit der Zuschlagserteilung der Vergabestelle an
den erfolgreichen Bieter fällig.
- Die Lubey GmbH stellt Ihren Nutzern eine elektronische Rechnung über das Transaktionsentgelt per E-Mail zu. Verlangt der Nutzer eine
Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist die Lubey GmbH berechtigt, hierfür pro Rechnung einen Betrag in Höhe von 2,50 € zzgl.
Umsatzsteuer zu berechnen
- Mit Ablauf der Zahlungsfrist oder – sofern eine Zahlungsfrist nicht ausdrücklich angegeben ist – nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der
Rechnung kommt der Nutzer auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. In diesen Fällen ist das geschuldete Entgelt gemäß §288 Absatz 2 BGB mit 9%
Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Lubey GmbH ist berechtigt, für jede nach Eintritt des Verzugs versandte Mahnung
eine Pauschalgebühr von 5,00 € zu berechnen.
5. Spezielle Pflichten der Nutzer bzgl. der Nutzung der Vergabeplattform
- Der Nutzer trägt die Sorge dafür, dass alle von ihr übermittelten Daten unschädlich für die Server der Lubey GmbH sind und die eingebrachten
sowie mit Rechnern der Lubey GmbH in Berührung kommenden Daten durch entsprechende hierzu geeignete Programme auf das Nichtvorhandensein von
Malware geprüft werden.
- Der Online-Marktplatz darf nicht zu vertragsfremden Zwecken missbraucht werden. Als Missbrauch gilt insbesondere
- die Nutzung der Dienste unter Vorspiegelung einer falschen Identität des Nutzers, sei es gegenüber der Lubey GmbH oder gegenüber
anderen Nutzern,
- die Anbahnung von Geschäften außerhalb des Online-Marktplatzes,
- der Versand von Werbenachrichten („Spam“), soweit der jeweilige Empfänger sich nicht zuvor mit dem Empfang ausdrücklich
einverstanden erklärt hat,
- das Einstellen oder Versenden von Inhalten, die eine Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB),
Verunglimpfung (§ 189 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241
StGB) enthalten oder in sonstiger Weise strafrechtlich verboten sind,
- die Einstellung oder der Versand von Text-, Bild-, Video-, Audio- oder anderen Dateien unter Verstoß gegen Urheber-, Marken-,
Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte,
- die Verwendung personenbezogener Daten anderer Nutzer, soweit die betreffenden anderen Nutzer der konkreten Art der Verwendung nicht
zuvor ausdrücklich zugestimmt haben; Dies gilt insbesondere für die Verwendung zu kommerziellen Zwecken,
- die Manipulation der Produkte, Dienstleistungen, Server oder Rechner der Lubey GmbH oder von ihr beauftragter Dritter durch technische
Vorrichtungen, Eingriffe oder sonstige Maßnahmen oder Daten.
- Beim Schuldhaften Verstoß gegen die im Absatz (1) genannten Pflichten oder einem Missbrauch nach Absatz (2) ist der Nutzer verpflichtet, dem
der Lubey GmbH oder Dritten entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten. Darüber hinaus kann der Nutzer von der
weiteren Nutzung der Vergabeplattform ausgeschlossen werden, soweit dies nach den vergaberechtlichen Bestimmungen zulässig und möglich ist.
6. Zugangs- und Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Online-Marktplatzes
- Die Lubey GmbH übernimmt keine Garantie für technische Verfügbarkeit des Online-Marktplatzes. Die Erreichbarkeit des Online-Marktplatzes kann
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Lubey GmbH liegen (u. a. höhere Gewalt, Verschulden
Dritter), sowie geplante Wartungsarbeiten etc. vorübergehend nicht gegeben sein.
- Die Lubey GmbH kann den Zugang zum Online-Marktplatz vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Dienste
und datenschutzrechtlicher Anforderungen dies erfordern.
- Die Lubey GmbH wird erforderliche Wartungsarbeiten am Online-Marktplatz, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sind
längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder –beschränkungen erforderlich, dann wird die Lubey GmbH die Nutzer über Art, Ausmaß und
Dauer der Beeinträchtigung drei Tage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die
Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
- Soweit Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Online-Marktplatzes gemäß vorgenannten Absätzen (1) bis (3) eintreten sollten, wird die Lubey
AG mit der Vergabestelle – ggf. unter Einholung eines Rechtsrates – abstimmen, inwieweit aus vergaberechtlicher Sicht die Verlängerung von
Fristen oder die Aufhebung oder Wiederholung des Ausschreibungsverfahrens erforderlich ist.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass alle Leistungen der Lubey GmbH Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen
und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen. Der Online-Marktplatz kann daher von der Lubey GmbH dem jeweiligen technischen
Entwicklungsstand angepasst werden.
7. Haftung der Lubey GmbH
- Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet die Lubey GmbH als Betreiber des Online-Marktplatzes den Nutzern bei einer Verletzung
von
vertraglichen und außervertraglichen Pflichten für das eigene Handeln sowie das Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
Sie haftet für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit bei allen sonstigen Schäden. Bei Schäden infolge der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer daher vertraut und auch vertrauen darf (Kardinalpflichten),
haftet
die Lubey GmbH auch für Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
Schaden, es
sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Lubey GmbH haftet nicht für Schäden, die den Nutzern aufgrund einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Online-Marktplatzes infolge von
technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Lubey GmbH liegen (u.a. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), sowie
geplante
Wartungsarbeiten etc. entstehen.
- Die Lubey GmbH haftet bei einer eigenen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen und insbesondere abfallrechtlicher Bestimmungen nur
gegenüber den Überwachungsbehörden. Eine Haftung gegenüber den Nutzern des Online-Marktplatzes aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher und
insbesondere abfallrechtlicher Bestimmungen ist ausgeschlossen, soweit diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich drittschützende Wirkung
zukommt
und ihre Verletzung kausal für einen Schaden der Nutzer ist.
8. Haftungsausschluss für Angaben der Nutzer (Vergabestelle und Bieter)
- Die auf dem Online-Marktplatz eingestellten Angebote werden von den Nutzern erstellt und sind für die Lubey GmbH im Verhältnis zu den Nutzern
fremde Inhalte. Die Lubey GmbH macht sich den Inhalt der Angebote und insbesondere die Angabe zur Beschaffenheit, Menge und Gefährlichkeit von
Abfällen und Sekundärrohstoffen im Verhältnis zu den Nutzern nicht zu eigen.
- Für die Lubey GmbH besteht keine Möglichkeit und im Verhältnis zu den Nutzern keine Pflicht, die Inhalte der von den Nutzern eingestellten
Angebote auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.
- Der Nutzer trägt für sämtliche von ihm übermittelten Daten mitsamt deren Inhalt die alleinige Verantwortung. Für alle Schäden, welche
Dritten
aufgrund einer Verletzung der gesetzlichen oder in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Pflichten des Nutzers entstehen, ist dieser
alleine
verantwortlich.
- Die Nutzer sind im Rahmen der über den Online-Marktplatz zwischen ihnen geschlossenen Verträge („Hauptverträge“) selbst zur Einhaltung der
relevanten abfallrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung und Abwicklung der geschlossenen Verträge
verantwortlich. Die Lubey GmbH weist darauf hin, dass in einigen Bundesländern für bestimmte gefährliche Abfälle Andienungspflichten gegenüber
staatlichen Institutionen bzw. Gesellschaften bestehen, die von den Nutzern zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus ist die gegenüber den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bestehende Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung zu berücksichtigen.
9. Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte
- Der Nutzer darf den Online-Marktplatz nur im Rahmen des gewählten Umfanges und nur bei Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen nutzen.
- Die von der Lubey GmbH zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (unter anderem Marken-
und
Patentrecht) geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Sollte die Lubey
AG
den Nutzern die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texten, Animationen, Designvorlagen ausdrücklich gestatten, erhält der Nutzer das
Recht, diese Inhalte für die Dauer der jeweiligen Vertragsbeziehung zu nutzen.
- Die Lubey GmbH hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen und Informationen der Nutzer. Rechte und Pflichten
hieraus unterfallen deren ausschließlicher Verantwortung. Das Nähere regelt die Datenschutzerklärung.
10. Vertragsgegenstand („Hauptvertrag“)
- Der Hauptvertrag (z. B. Entsorgungsvertrag) begründet das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern des Online-Marktplatzes, die ein Angebot für
Abfälle oder Sekundärrohstoffe ggf. mit Transportdienstleistungen einstellen („Vergabestelle“) und den Nutzern, die im Rahmen der
Ausschreibung
mit elektronischer Auktion auf die jeweiligen Angebote erfolgreich bieten („Bieter“) und den Zuschlag erhalten.
- Die Lubey GmbH bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartei der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes
geschlossenen Verträge („Hauptverträge“). Für das Zustandekommen des Hauptvertrages gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch
die
vergaberechtlichen Bestimmungen.
- Die Nutzer sind im Rahmen der über den Online-Marktplatz zwischen ihnen geschlossenen Verträge („Hauptverträge“) selbst zur Einhaltung der
relevanten abfallrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung und Abwicklung der geschlossenen Verträge
verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die zulässige Entsorgungsart nach der Abfallhierarchie gemäß §§ 6 ff. KrWG und
die
in einigen Bundesländern für bestimmte gefährliche Abfälle bestehenden Andienungspflichten gegenüber staatlichen Institutionen bzw.
Gesellschaften.
11. Abbruch, Unterbrechung oder Zurückversetzung von Ausschreibungen mit elektronischer Auktion
- Nur die Vergabestelle ist berechtigt, das Ausschreibungsverfahren mit elektronischen Auktionen abzubrechen, das Verfahren also vorzeitig zu
beenden. Die Vergabestelle hat hierbei die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten und ist für ihre Entscheidung alleine verantwortlich.
- Soweit ein Bieter nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer einleitet oder ein anderes
gerichtliches Verfahren einleitet, kann es je nach Entscheidung der Vergabekammer oder des Gerichts zu einer Unterbrechung, Zurückversetzung
oder auch zum Abbruch des Verfahrens kommen.
12. Datenschutz
Die Daten der Nutzer werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Weitere
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.lubey.de/datenschutz.